Links | Impressum

Startseite

Inhaltsübersicht des VwVfG

Gesetzestext des VwVfG

Verortung des VwVfG im deutschen Recht

Begriff und Arten der Verwaltung

Regelungsgegenstände des allgemeinen Verwaltungsrechts

Rechtsquellenlehre

Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

Art. 20 GG

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.