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Inhaltsübersicht des VwVfG

Gesetzestext des VwVfG

Verortung des VwVfG im deutschen Recht

Begriff und Arten der Verwaltung

Regelungsgegenstände des allgemeinen Verwaltungsrechts

Rechtsquellenlehre

Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

Begriff und Arten der Verwaltung

 

Der Begriff der Verwaltung

Im Verwaltungsrecht ist mit dem Bergriff der Verwaltung nur die öffentliche Verwaltung gemeint. Privatrechtliche Verwaltungstätigkeiten (wie z.B. die Hausverwaltung) sind nicht Gegenstand des Verwaltungsrechts.

Die öffentliche Verwaltung wird auch als Administrative bezeichnet. Die Administrative ist ein Teil der Exekutive (ausführende/vollziehende Gewalt). Den zweiten Teil der Exekutive bildet die Gubernative (Regierung).

Für den Begrif der Verwaltung wird häufig eine negative Begriffsbestimmung gewählt:

Verwaltung (Administrative)
= Gesamte Staatstätigkeit
- Legislative (Gesetzgebung)
- Judikative (Rechtsprechung)
- Gubernative (Regierung)

 

Arten der Verwaltung

a) Unterteilung nach Aufgaben:

- Abgabenverwaltung

- Bedarfsverwaltung

- Leistungsverwaltung

- Lenkungs-/Planungsverwaltung

- Ordnungsverwaltung

b) Unterteilung nach der Wirkung der Verwaltungstätigkeit:

- Eingriffsverwaltung

- Leistungsverwaltung