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Verortung des VwVfG im deutschen Recht Begriff und Arten der Verwaltung |
Begriff und Arten der Verwaltung
Der Begriff der VerwaltungIm Verwaltungsrecht ist mit dem Bergriff der Verwaltung nur die öffentliche Verwaltung gemeint. Privatrechtliche Verwaltungstätigkeiten (wie z.B. die Hausverwaltung) sind nicht Gegenstand des Verwaltungsrechts. Die öffentliche Verwaltung wird auch als Administrative bezeichnet. Die Administrative ist ein Teil der Exekutive (ausführende/vollziehende Gewalt). Den zweiten Teil der Exekutive bildet die Gubernative (Regierung). Für den Begrif der Verwaltung wird häufig eine negative Begriffsbestimmung gewählt:
Arten der Verwaltunga) Unterteilung nach Aufgaben: - Abgabenverwaltung - Bedarfsverwaltung - Leistungsverwaltung - Lenkungs-/Planungsverwaltung - Ordnungsverwaltung b) Unterteilung nach der Wirkung der Verwaltungstätigkeit: - Eingriffsverwaltung - Leistungsverwaltung
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